Nach langem Warten wurde Ende Juni unsere Zukunftsstiftung Remstal gGmbH (ZR) vom Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister eingetragen. Am 10. Juli erhielten wir auch vom Finanzamt Waiblingen eine gute Nachricht:
Der „Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §60a Abs.1 AO“ stellt fest, dass die Zukunftsstiftung Remstal gGmbH entsprechend ihrer Satzung gemeinnützige Zwecke verfolgt - „Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes der Länder“.
Das bedeutet, dass wir jetzt berechtigt sind, für Spenden, die dem Satzungszweck dienen, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere Spenderinnen und Spender, an Privatpersonen und Unternehmen, sowie an unsere Gesellschafter! Sie alle haben es möglich gemacht, dass wir nach der vorläufigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit seitens des Finanzamts und unserer notariellen Gründung am 23. 4. ohne Zeitverlust unseren Geschäftsführer bestellen und die ZR auf einen guten Weg bringen konnten.
Die Zuwendungsbestätigungen werden wir in den nächsten Wochen verschicken.

